FREMDBEITRAG: Antonya Schandorff

Hier gibt es das Originaldokument von Frau Jansen als PDF

20140510-Bericht Fall Schandorff -korrigiert – fertig

 

Da ich kein Freund von PDF-Dateien bin, gibt es das nochmals als Textversion.


Name und Anschrift mit vollständigen Kontaktdaten der Verfasserin dieses Berichtes sind dem Kreisjugendamt Osterholz, Frau Amtsleiterin Hanna Ahrens, Frau 1.Kreisrätin Heike Schumacher bekannt.

Liebe Interessierte, liebe Helfer im Fall ‚Antonya‘

erstmals erfuhr ich am 30.08.2013 durch den Anruf eines Bekannten vom Fall ‚Antonya‘. Ich lebe
in Niedersachsen, er nicht – zugleich weiß er um meine Sachkenntnis in kinder- und
jugendhilferechtlichen Angelegenheiten.

Zu meiner Person: Ich bin 46 Jahre jung, Mutter von zwei Kindern, verheiratet seit mehr als 20
Jahren, Angestellte in einer großen Einrichtung für Menschen mit Behinderung an meinem
Wohnort (und Hundemama 😉 ). Einer Interessenvereinigung oder Partei, welcher Art auch
immer, gehöre ich nicht an – XXXXXXXXXXXXXX.

Das sollte als Information reichen, um zu belegen, dass mein Engagement in diesem Fall ein rein
‚Humanitäres‘ dem Wohl des betroffenen Kindes und seiner zugehörigen Eltern Verpflichtetes
ist. Ich fühle mich innerlich sowohl den Menschenrechten als auch dem Deutschen Grundgesetz
verpflichtet, Grundlagen in einem deutschen Rechtsstaat.

Der nachfolgende Bericht wurde von mir nach bestem Wissen verfasst und von der betroffenen
Familie Sch. auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit durch Gegenlesen überprüft. Familie Sch.
versicherte mir, dass sich die Ereignisse so zutrugen, wie nachstehend geschildert und gestattete
mir die Veröffentlichung. Hiermit erinnern wir an das deutsche Grundgesetz!

Aus meiner Kenntnis des Falles (Quellen: youtube-videos, ZDF-Bericht vom 04.10.13, RTL-Bericht
vom 09.10.13, Dokumente aus der Akte, Schilderungen auf der Seite der ‚Deutschen Direkthilfe‘ e.V.
sowie auch den Erzählungen der Familie und Antonya selbst) entsteht für mich also folgendes Bild,
welches ich mich bemühe, so sachlich als auch umfassend wie möglich vorzutragen:

I. Chronologie
Im August 2012 zeigte die heute 24jährige Stiefschwester von Antonya, Frau A.-C. H., die
Eltern Sch. an wegen angeblicher ‚körperlicher Gewalt‘ gegen sich und die kleine Schwester
Antonya.

Da A.-C. H. bereits vor gut 4 Jahren mit 20 Jahren von den Eltern (Mutter und Stiefvater) lt.
RTL-Bericht aus dem Haus gewiesen wurde (nach Schilderung der Mutter wegen u.a. Diebstahl
von Geld sowie Verweigerung von Schule, Arbeit und Ausbildung), kann es sich allenfalls um
lange (mindestens 4 Jahre) zurückliegende Ereignisse handeln, die zugleich aber auch von
Eltern und der kleinen Schwester Antonya, heute 13 Jahre alt, immer bestritten wurden und
werden.

Offenbar hat in dieser lange zurückliegenden Vergangenheit auch niemand sonst solche
Vorwürfe gegen die Eltern erhoben, weder Schule/n noch Jugendamt – sonst wäre Antonya wie
auch die Schwester, soweit sie noch minderjährig gewesen wäre, bereits vor Jahren den Eltern
entzogen worden.

Relativ zügig nach der Anzeige der A.-C. H. (vom 08.08.2012) kam es zu einem spontanten
Besuch des damals zuständigen Jugendamtes LK Rotenburg (die Familie wohnte noch in Se.,
Antonya besuchte das Gym. in Ze.), was absolut üblich und gesetzlich auch vorgeschrieben ist.

Mutter Frau Sch. schildert diesen Besuch im RTL-Bericht. Sie kamen gerade von einer Reise
aus Dänemark zurück und zeitgleich standen zwei Damen vom Jugendamt vor der Türe… Die
Eltern gestatteten den sofortigen persönlichen Kontakt zu Antonya.

Aus diesem Besuch erfolgten aber keine Maßnahmen, keine Hilfeangebote – und vor allem: keine
Inobhutnahme zwecks Clearing … Antonya war und blieb zuhause – ohne irgendwelche weiteren
Überprüfungen, Gespräche oder Maßnahmen des Jugendamtes LK Rotenburg.

Die Anzeige der Stieftocher A . -C. H. gegen den Vater wurde im Mai 2013 eingestellt . Der
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Stade gg. den Vater liegt mir vor. Er steht auch
im Netz. Die Eltern haben mir berichtet, dass die Staatsanwaltschaft die Angaben der
Stieftochter für ‚unglaubwürdig‘ erachtete.

Die Eltern berichten weiter, dass es in der Wohnung in Se. einen massiven Wasserschaden nach
Heizungsdefekt gab, danach die Wohnung schnell einen ausgedehnten Schimmelschaden
aufwies und für sie unbewohnbar wurde. Dies wäre auch belegbar durch Unterlagen (u.a. Fotos
der Wohnung).

Deshalb zog die Familie im Nov. 2012 nach Wo. im Landkreis Osterholz, dorthin weil dort auch
die pflegebedürftige Oma von Antonya lebte, deren Versorgung Mutter Frau Sch. übernehmen
wollte.

Antonya wechselte also umzugsbedingt vom Gym. in Ze. zum Gymnasium in Li., LK OHZ.
Eine Kontaktaufnahme des Jugendamtes Osterholz, nunmehr räumlich zuständig für die
Familie, erfolgte lt. Schilderung der Familie nicht, weder telefonisch noch schriftlich noch
per Hausbesuch.

Aber dann…. : Am 25.01.2013 wurde Antonya unter einem unwahren Vorwand aus dem
laufenden Unterricht ihres Gymnasiums in Li. gerufen, in ein Nebenzimmer geführt, wo
Richterin J. Z. (Amtsgericht OHZ) und zwei Damen des Jugendamtes OHZ sie erwarteten
und sie unvermittelt und gegen ihren heftigen Protest ‚in Obhut‘ nahmen. Noch in der
Schule musste Antonya ihr Handy aushändigen, durfte niemanden, auch nicht die Eltern,
anrufen.

Da Antonya nicht freiwillig mitging, wurde sie laut ihrer Schilderung (in Videos bei youtube)
unter den Armen gepackt, hinausgetragen, ins Auto gesetzt und in das gut eine Autostunde
entfernte Kinderhaus M. in Vi. verbracht, dort aus dem Auto gezogen und im Heim abgegeben.
Antonya weinte die ganze Zeit, brachte immer wieder vor, sofort nach Hause zu wollen.

Das Kinderhaus M. stellt sich lt. Homepage dar als ‚pädagogisch betreute Wohngruppe‘ – ca. 10
Kinder mit wechselnden Betreuern im Schichtdienst. Der Heimbetreiber ist Erzieher, der päd.
Leiter ist Sozialpädagoge. Der Heimbetreiber lebt mit Ehefau und drei eigenen Kindern in einer
Nachbargemeinde. Laut Leistungsbeschreibung des Heimes im Internet beträgt die mittlere
Verweildauer der Kinder im Heim etwa 4 Jahre. (Dann wäre Antonya etwa 17 Jahre alt,
faktisch erwachsen…) Das Heim ist offenbar keine ‚Inobhutnahmestelle‘ – sondern auf
langfristige Unterbringung angelegt.

Nach 4 Tagen durften die Eltern ihr Kind in der Einrichtung besuchen, dann noch einmal sehen
(also genau zweimal ab dem 25.01.13 bis zur Flucht von Antonya am 27.08.13), ab Mitte April 2013 bis zu Antonyas Flucht aus dem Kinderhaus am 27.08.2013 gar nicht mehr.

Die Eltern hatten umgehend über einen Anwalt Beschwerde eingelegt. Auch wurden diverse
Verwandte zur Unterbringung von Antonya (‚Verwandtenpflege‘) vorgeschlagen. Das wurde laut
Eltern mit der Begründung abgelehnt, dass es nicht auszuschliessen sei, dass es in der weiteren
familiären Verwandtschaft auch ‚Gewalt‘ gäbe (!!!)

(Anmerkung: Leider ist auch in einem Kinderheim nicht auszuschließen, dass es dort ‚Gewalt‘ gibt
– entweder durch andere Kinder oder auch durch Betreuer – letzteres war in den letzten 2-3
Jahren laufend Thema in den Medien – z.B. Canisius-Colleg, Odenwaldschule)
Über Antonya und ihre Eltern wurde seitens der Familienrichterin Z. (Amtsgericht OHZ) eine
‚Kontaktsperre‘ verhängt, monatelang, mit rigiden Maßnahmen, um einen Kontakt zwischen
Tochter und Eltern – oder anderen Menschen aus der Herkun ftsfamilie – zu verhindern .
Der LK OHZ begründete dies im TV (RTL-Bericht vom 09.10.13), das Heim hätte berichtet, die Eltern
versuchten, auf das Kind einzuwirken und es zu ‚instrumentalisieren.‘ (Anmerkung: Instrumentalisieren
zu was?)

Hier auszugsweise aus einem Beschluss der Richterin Z., Amtsgericht OHZ :

Dem Beschluss zufolge wurde Antonya während der ersten 6 Wochen, faktisch aber während
der gesamten Heimunterbringung, der ‚unbegleitete Ausgang‘ untersagt, mit etwa 4-5
Ausnahmen vor dem Beschluss. Nach ihren Angaben wurde sie mit dem PKW zur Schule, einem
Gymnasium in dem kleinen Ort Vi. gefahren, bis in die Klasse gebracht und so auch wieder
abgeholt. (‚Ausgangssperre‘ bei einer 13jährigen…)

Ihren Klassenkameraden war untersagt, ihre Handys leihweise auszuhändigen bzw. sie
telefonieren zu lassen. Ebenso waren die Eltern der anderen Kinder, mit denen Antonya später
Kontakt hatte, entsprechend zu belehren. Die anderen Heimkinder besaßen laut Antonya
Handys und zogen sie damit auf. Andere Heimkinder durften lt. Antonya regelmäßig an den
Wochenenden auch die Eltern daheim besuchen, Antonya aber ihre Eltern weder sehen noch
sprechen.

Antonya durfte auch keine Post erhalten, weder von den Eltern noch von anderen Personen, die
nicht direkt aus dem ‚aktuellen Umfeld‘ – also Heim Vi. – stammen. Keine
Geburtstagsgeschenke von den Eltern, kein Anruf. GAR KEIN KONTAKT! Ein Besuch bei der
sterbenden Oma wurde ihr ebenso verwehrt, auch die Teilnahme an deren Beerdigung (Juni
2013) und der Besuch des Grabes der Oma.

Antonya musste infolge des erzwungenen Schulwechsels die von ihr gewählte Sprachenfolge
aufgeben – sie hatte ‚Spanisch‘ gewählt, was es am Gym. in Vi. so nicht gab und ‚Französisch‘
nachlernen, insgesamt den Stoff eines halben Schuljahres.

Vom Kind wurde lt. seiner Angabe verlangt, sich der örtlichen Kirchengemeinde anzugliedern
und den Konfirmandenunterricht zu besuchen, um sich dann konfirmieren zu lassen – etwas, was
Antonya standfest verweigerte (Hinweis: Grundrecht auf Religionsfreiheit!?)
Über ihre Heimzeit berichtet Antonya in einem youtube-Video ab min. 1:00 – z.B. hier:
http://www.youtube.com/watch?v=VAOI0jO5O2w

Antonya gibt auch an, die Heimleitung hätte ihr zunächst gesagt, die Eltern könnten nicht
für sie sorgen und wollten sie nicht sehen (die Eltern hatten aber ‚Kontaktverbot‘ bei
Androhung von 25.000 € Zwangsgeld pro Elternteil. Später gab ihr die Ehefrau des
Heimbetreibers den Umgangsbeschluss komplett zum Lesen ( meine Anmerkung: Kind, so lasse
alle Hoffnung fahren…)

Der Heimleiter soll Antonya laut ihren Angaben angekündigt haben, „wenn sie nicht Ruhe gäbe,
würde er den Kindern im Heim erzählen, warum sie im Heim wäre, nämlich das die Eltern sie
geschlagen hätten“ (!).

(Anmerkung: Wenn ich mir die Auflagen des Umgangsbeschlusses durchlese, bin ich geneigt, den
Angaben der Antonya betr. dieser Aussagen der Heimeltern ihr gegenüber glauben zu schenken.)
In einer Videokonferenz vom 09.10.13 sagt Antonya über ihren Aufenthalt in Vi.:
„Freunde hatte ich da nicht, es ist schon ziemlich peinlich, als Heimkind abgestempelt zu
werden.“

In einem anderen Video (‚Neues von Antonya‘), min. 5:40:
„Sie haben immer meine Eltern vor mir schlecht gemacht.“
Der später geplante ‚Umgangskontakt‘ der Eltern mit der 13jährigen Antonya, der ab 21.07.13 stattfinden sollte, war ebenso stark reglementiert wie das Umgangsverbot zuvor. Die Eltern
sollten im Jugendamt der Leiterin des Jugendamtes, Frau Hanna Ahrens, einen Vertrag mit
dem Träger ‚Caritas‘ unterzeichnen, der die Umgangskontakte ‚begleiten‘ sollte –
Vorgespräch mit den Eltern, Umgangskontakt mit der Tochter, danach Nachgespräch.
Im Auszug: * verlangt wurde von den Eltern eine ‚double – bind‘ -Kommunikation* mit der
Tochter – entwicklungspsychologisch höchst umstritten. Siehe z.B. hier:
http://www.familiensysteme.de/systemische-traumatherapie/traumatisierung-durch-
doubleb inds/index.htm l

Auch:
Bei der Doppelbindung befindet sich die aufgeforderte Person in einer Zwickmühle zwischen
widersprüchlichen verbalen und nonverbalen Aufforderungen (Wort kann man auch ersetzen) und
kann nur falsch handeln (Opferposition), bekannt ist das „Sei spontan!“-Paradoxon, das nicht
ausführbar ist, da man auf einem Befehl hin nicht mehr spontan sein kann. Der einzige Ausweg
aus dieser Zwickmühle wäre, die Beziehungsstruktur beim Namen zu nennen und
Metakommunikation zu betreiben. Deine Aufforderungen sind widersprüchlich! Was soll ich denn
tun?“ Charakteristisch für die Doppelbindungssituation ist, dass dieser Ausweg nicht erkannt
wird, da die Personen in einer Abhängigkeitsposition stehen (z.B. Mutter- Kind).
Quelle GK1 Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie

Am 27.08.2013 flüchtete Antonya aus dem Heim, fuhr u.a. per Anhalter in ein TV-Studio,
welches sie zuvor wohl heimlich kontaktet hatte. Von dort rief man ihre Eltern an, die ihre
Tochter dann wiedertrafen. Im Studio entstand dieses Video:
http://www.youtube.com/watch?v=_JXfpM5i7EY
Nach einer Sorgerechtsverhandlung vom 11.09.2013 und dem 5 Tage später erfolgten
kompletten Entzug des Sorgerechts sind die Eltern mit Antonya ins Nachbarland Polen
gegangen. In Sorge um das Wohl der Tochter, die unter keinen Umständen mehr in ein Heim
wollte.

Der Beschluss der Amtsrichterin Z., sah aber vor, ihren Eltern das Sorgerecht komplett zu
entziehen. Offenbar legte man den Eltern nun auch zur Last, sich in höchster Not an die
Öffentlichkeit gewandt zu haben. Das sei ‚Kindeswohlgefährdung‘.
http://www.weser-kurier.de/region/zeitungen_artikel,-Streit-um-13-Jaehrige-spitzt-sich-
weiter-zu-_arid,650013.html
Frage: Was hätten Sie, liebe Leser, die auch Eltern sind, anstelle von Antonyas Eltern
getan?

II. Bewertung aus meiner Sicht
Die aus dem ZDF-Bericht vom 04.10.13, vom RTL-Bericht vom 09.10.2013 sowie aus den
Berichten des Weser-Kurier sich ergebenden Vorwürfen an die Eltern, mit denen der
Sorgerechtsentzug und die zwangsweise Heimunterbringung gerechtfertigt wird, sind:
1.Verdacht auf häusliche Gewalt gegen Antonya (ohne Beleg)
2.achtmaliger Wechsel der Grundschule (!)
3.vielfacher Umzug (!)
4.Soziale Isolation der Tochter Antonya
5.Fehltage in der Schule

Vorangeschickt sei:
Das Kreisjugendamt des LK Rotenburg brachte es auf genau einen Hausbesuch bei der Familie,
jene Schilderung der Mutter im RTL-Bericht. Das Kreisjugendamt Osterholz aber kannte die
Familie selbst ÜBERHAUPT NICHT! Kein Hausbesuch, keine Beratung, keine Hilfeangebote
nach Angaben der Eltern (… hätte es das gegeben, gäbe es Protokolle darüber und Angaben in
der Jugendhilfe-Akte der Antonya! Dem war nicht so – auch nicht anlässlich der
familiengerichtlichen Verhandlung am Amtsgericht OHZ, keinerlei Aktenbelege über
Hausbesuche, Beratung, Kontaktversuche)

Woher also bezieht das Kreisjugendamt seine ‚Informationen‘, die es dann als ‚wahr‘ an
die Presse weiterzugeben scheint:
http://www.weser-kurier.de/region/zeitungen_artikel,-Streit-um-13-Jaehrige-spitzt-si ch-
weiter-zu-_arid,650013.html
zu 1.:
Aus den vorliegenden Quellen ergibt sich, dass es betr. der angeblichen ‚häuslicher Gewalt‘
lediglich die Anschuldigungen der 24jährigen Stiefschwester gibt, die aber aufgrund des
Rauswurfes 4 Jahre zuvor ein Motiv hätte, die Eltern zu belasten.
Zugleich lebt diese seit 4 Jahren nicht mehr im Elternhaus, könnte also lediglich wiedergeben,
was sich viele Jahre zuvor ereignet hätte.
Die Anzeige der erwachsenen Stiefschwester von Antonya wurde aber von der
Staatsanwaltschaft als ‚unglaubwürdig‘ bewertet und das Verfahren gegen den Vater im Mai
2013 eingestellt – so die Eltern. Offenbar hat niemand sonst solche Vorwürfe gegen die
Eltern/den Vater erhoben.

Zu 2.:
Die Eltern versichern mir glaubwürdig, ggf. aber belegbar durch die Schülerakte der Antonya,
dass diese Behauptungen des Kreisjugendamtes, vorgetragen u.a. von Frau Heike Schumacher,
1.Kreisrätin des Kreises OHZ, falsch seien.

Richtig sei, dass Antonya u.a. wegen Umschulung nach Mobbing durch Schulkameraden und
einem umzugsbedingten Wechsel der Schule vier Grundschulen (darunter eine private
Waldorfschule) besuchte, die letzte davon zwei Jahre lang (3./4.Klasse). Dann erfolgte der
Übertritt an das Gymnasium in Z. !

Nach Umzug von Se. nach Wo . musste Antonya vom Gymnasium Z. nach Li. wechseln.
Zu keinem Zeitpunkt zuvor habe eine der Schulen oder das zuständige Jugendamt im LK
Rotenburg Einwände im Sinne des Verdachtes auf eine Kindeswohlgefährdung bedingt durch
Schulwechsel erhoben.

Zu 3.:
Insgesamt laut Meldeunterlagen sei die Familie erweislich seit 2006 dreimal umgezogen.
Von 2006 bis 2/2011 lebte die Familie im Landkreis Rotenburg in G., zog dann 2/2011 nach Se.
(LK Rotenburg), von dort nach Wasserschaden wg. defekter Heizung 11/2012 nach Wo. im
Landkreis Osterholz. Die Behauptung des Landkreises OHZ der ‚vielen Umzüge‘ wäre also
wahrheitswidrig: Drei Umzüge in fast 7 Jahren sind ein normaler Vorgang und Alltag in
Tausenden von deutschen Familien.

Zu 4.:
Antonya gibt an, an jeder Schule Kontakte und Freunde gehabt zu haben. Sie besaß auch ein
Handy, dies sicher nicht nur, um die Eltern kontakten zu können. Zugleich wirkt sie auf mich
offen, freundlich und keineswegs kontaktscheu oder sozial isoliert.
Wenn ein Kind – wie es bei Antonya der Fall ist – ein Gymnasium besucht, ist es aber auch
täglich von 8:00 bis mindestens 13:00 in der Schule.

Üblich sind bereits in der 5.Klasse 30 -34 Wochenstunden am Gymnasium, dazu der Schulweg –
für Antonya mit dem Schulbus. Von „sozialer Isolation“ kann schon aufgrund der unstreitigen
Tatsache ‚Schulbesuch am Gymnasium‘ keine Rede sein.

Zu 5.:
Laut Schilderung des Vaters ist die Zahl der Fehltage ohnehin strittig, da an angeblichen
‚Fehltagen‘ Einträge der Lehrerin in Antonyas Heften zu finden seien. Die Schulen
verweigerten da jedoch absolut die Zusammenarbeit zwecks Aufklärung.
Der Kreis OHZ spricht von 200 Fehltagen. Wenn es sich um die Grundschulzeit handelt, liegt
dies lange zurück, wäre irrelevant. Wenn es sich um alle Schuljahre handelte, käme man auf ca.

35 Fehltage pro Schuljahr – also 18 pro Halbjahr? => Somit 3,5 Schulwochen pro Halbjahr. Das
ist nicht so ungewöhnlich … (sage ich als Mutter von Zweien).

Aus all‘ dem folgt für mich – in Kenntnis der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes in gleichartigen Fällen:

Die Inobhutnahme und zwangsweise Heimunterbringung der schon 13jährigen Antonya gegen
deren und der Eltern ausdrücklichen Willen erscheint mir keinesfalls gerechtfertigt – und auch
nicht ansatzweise durch die Gesetzgebung gedeckt, welche den Entzug des Sorgerechts als
letztes Mittel und nicht als das erste Mittel vorsieht.

In diesem Falle scheinen ohnehin bereits die Vorwürfe an die Eltern unwahr bzw. teils ohne
Beleg zu sein. Selbst bei Wahrheitsunterstellung scheinen mindestens die Gründe 2./3./4./5.
ungeeignet, eine Heimunterbringung unter Sorgerechtsentzug zu rechtfertigen.

Ohnehin stimmen aber die mir bekannt gemachten Fakten und Zahlen nicht überein mit den
Zahlen die das Jugendamt des LK OHZ in Umlauf bringt.

Schülerakte, Zeugnisse, Melderegister sind ja überprüfbar, es besteht auch ein
Amtsermittlungsgrundsatz – und ich frage mich gerade, ob das hier geschehen ist?!?
Im Punkt 1. steht zwar Aussage gegen Aussage – jedoch stellte die Staatsanwaltschaft Stade
die Anzeige gegen den Vater ein – ein deutlicher Hinweis für mich, dass die Eltern u nd Antonya
für glaubwürdig erachtet werden, die erwachsene Stieftochter aber nicht.

Wenn aber aus solchen (aus meiner Sicht ‚konstruierten‘) Gründen eine Trennung eines Kindes
von den Eltern initiiert und geradezu ‚durchgezogen‘ wird in der hier beschriebenen Form,
dann könnte nahezu jedes Kind in Deutschland ohne jede nähere Prüfung zu jeder Zeit aus
nahezu jedem Grund mit einem als ‚Kindeswohlgefährdung‘ bezeichneten Konstrukt in Obhut
genommen und auf Dauer ‚untergebracht‘ und ‚enteltert’/’entfamilisiert‘ werden. Eine
Vorstellung, die mich schaudernd macht.

Hier kann zur Zeit nur aus den mir bereits bekannten Details eine Bewertung erfolgen, aber
aus meiner Sicht wäre schon jetzt festzuhalten: Wenn sich das alles genauso abgespielt haben
sollte, wie es sich für mich zur Zeit präsentiert, so läge aus meiner Sicht nicht nur eine
Missachtung von Grundgesetz, UN-Kinderrechten, Menschenrechten, einschlägiger
Gesetzgebung gem. §8a SGB VIII in Verb. mit §1666 BGB vor, sondern eine durch
Familiengericht und Jugendamt begangene Gefährdung des Kindeswohles von Antonya
Schandorff. Antonya, 13 Jahre, wurde der unbegleitete Ausgang verwehrt, ebenso jeder
Kontakt zum bisherigen sozialen Umfeld, auch der Erhalt von Post und weitere Maßnahmen, die
aus meiner Sicht alles andere als förderlich sind für die Entwicklung.

Es ist aus meiner Sicht ein ganz ungeheuerlicher Vorgang, ein junges Mädchen von jetzt 13
Jahren gegen dessen erklärten Willen unter völlig unsubstantiierten Anschuldigungen und
unbewiesenen Vorwürfen ohne vorheriges Kennenlernen der Familie und ohne ein konkretes
Hilfeangebot an diese aus der Familie wegzureißen – überdies aus dem besonderen Schutzraum
„Schule“ aus dem laufenden Unterricht heraus.

Ebenso erscheinen mir die Umstände der Unterbringung in einem ohnehin von vornherein
offenbar auf Dauer angelegten Fremdpflegeverhältnis (sonst wäre ein ‚Clearing‘ in einer
Inobhutnahmepflegestelle für längstens 4 Wochen erfolgt) menschenrechts- und

kindeswohlverachtend.

•Welche 12-/13-jährige möchte denn auf diese Weise („Ihr dürft ihr kein Handy leihen,
damit Antonya nicht ihre Eltern anruft!“) in einer neuen Schule bloßgestellt werden?

•Welches Kind diesen Alters verzichtet auf diese Weise erzwungen auf Besuch, Kontakt,
Geschenke von den Eltern zum Geburtstag?

•Ebenso Verbot der freien Telekommunikation, Verstoß gegen das Post-/und
Fernmeldegeheimnis, versuchter Verstoß gegen die Religionsfreiheit …

•Alles das unter dem Deckmäntelchen ‚Kindeswohl‘ ?

•Und der Maßgabe seitens Jugendamt, Gericht und Kinderheim:
„Antonya soll sich entwickeln, wachsen… – nicht mehr ‚isoliert‘ werden?“ (Falls sie es je
war, was ich deutlich bezweifle!)

Warum das alles?

Meine Arbeits-These: Erfolgen sollte bei dem Kind vermutlich eine ‚basale Neuorientierung‘.
Da Menschen ’soziale Wesen‘ sind, brauchen Menschen anderen Menschen, um leben/überleben
zu können (s. Hospitalismusschäden bei Säuglingen)

Vielleicht hat man sich gedacht: Wenn man Antonya lange genug aller alten sozialen Kontakte
zur Herkunftsfamilie und ihrem früheren Umfeld beraube, werde sich das Kind schon neuen
‚Eltern‘ und ihrer neuen ‚Heimfamilie‘ anschließen (???)

Nur funktioniert das eher selten bei Heranwachsenden, die älter sind als 10 Jahre – schon gar
nicht unter Zwang… Und noch weniger, wenn Kinder – wie hier Antonya! – ein offensichtlich
gutes, liebevolles und behütetes Zuhause haben. Antonya verweigerte sich offenbar die
gesamten 7 Monate dieser Methode.

Nach meiner Ansicht führt so ein Vorgehen in einem solchen Fall seelisch in die totale
Katastrophe – in eine umfassende Traumatisierung des betroffenen Kindes mit
schwerwiegenden, möglicherweise lebenslangen Folgen. Die Folgen, die ein solches
Behördenvorgehen für die betr. Eltern haben kann, mag sich jeder erwachsene (Eltern-)Leser
selbst ausmalen.

Übrigens gehen beispielsweise Sekten ähnlich vor, wenn sie neue Mitglieder angeworben haben:
Vollständige Trennung von der Herkunftsfamilie, Unterbindung aller sozialen Kontakte, damit
das neue Mitglied sich vollständig der Sektenfamilie anschließe (ich sage damit nicht, dass das
Heim eine ‚Sekte‘ wäre o.ä. – nur, dass sich die Methodik nach meiner Ansicht ähnelt).

III. Betreff des Kinderhauses M. in Vi.:
Am 01.09.2013, nachdem ich alles, was bis dahin an Informationen zu bekommen war, genau
studiert, innerlich mit meinen Erfahrungen verglichen hatte, schrieb ich spontan das
Kinderhaus M. in Vi. per email an, schilderte in sachlich-angemessener Form meinen Eindruck
anhand von Erfahrungen.

Mein Erstaunen hätte nicht größer sein können, als ich tatsächlich eine gute Stunde später eine
Rückantwort erhielt, die ich weder verlangt, noch erwartet hatte.
Betreff der Schützlinge einer Einrichtung der Jugendhilfe besteht Datenschutz und
Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden (wie mir).

Am Abend kam dann eine zweite e-mail seitens des Leiterehepaares des Kinderhauses an mich.
Das Kinderhaus, Ehepaar Sch., teilte mir u.a. mit * im folgenden sinngemäß wiedergegeben*,
dass =>

Antonya nicht mehr in die Einrichtung Kinderhaus M. zurückkehren werde. Auch hätten
sie sich in den letzten Wochen und Monaten oft gefragt, ob die Unterbringung des
Kindes in ihrer Einrichtung weiterhin sinnvoll schiene.
Am 29.09.13 bekam ich eine weitere e-mail des Kinderhauses (ohne vorangegangene Zuschrift
meinerseits!).

Sehr geehrte Frau …,

Gerne möchten wir hier ein kurze Erklärung abgeben.
Es folgt ungefähr eine DIN-A-4-Seite, die auch beschreibt, wie Antonya die Einrichtung
verlassen konnte. ‚Verlangt‘ oder auch nur ‚erwartet‘ hatte ich eine solche ‚Erklärung‘ nicht –
schon wegen Datenschutz und Schweigepflicht … Nun ja.

Sehr seltsam fand ich den ‚Zirkelschluss‘ des Heimleiterehepaares Sch., dass Antonya (da
nicht eingeschlossen) jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte wegzulaufen. Und weil sie dies in
den Monaten ab 25.01.13 bis 27.08.13 nicht tat, sich ebenso wohl auch an das ‚Kontaktverbot‘
gehalten haben soll, wohl doch was vorgefallen sein müsse zuhause… Das ist so den Zeilen der
Heimleitung an mich zu entnehmen… Hieße dann aber im Umkehrschluss betr. des Weglaufens
was?

Alternative Erklärungsmöglichkeiten, warum Antonya (zunächst) nicht weglief, wären für mich:

•Antonya ist zu brav und wohlerzogen, um entgegen den Vorgaben von Erwachsenen zu
handeln
oder

•sie hatte zuviel Angst vor den Gefahren einer Flucht
oder

•sie hatte zu große Angst, dass sie und die Eltern in noch größere Schwierigkeiten geraten
könnten.
oder

•sie glaubte zunächst, was ihr (lt. ihren aktuellen Angaben) erzählt worden sein soll: „Deine
Eltern wollen dich nicht sehen!“

Das zuständige Jugendamt OHZ (Frau Hanna Ahrens ) habe ich jeweils nach meinem
pflichtgemäßen Ermessen über dieses in meinen Augen merkwürdige Mitteilungsbedürfnis der
Heimleitung unterrichtet, erhielt darüber auch jeweils eine Lesebestätigung.
„Das haben wir ja gar nicht gewusst!“, geht da nun nicht mehr…

IV. Machbare Lösungen für Antonya?
Angebote oder Vorschläge seitens des Kreises OHZ gibt es scheinbar keine. Mir sind jedenfalls
keine bekannt.

Der Kreis erstattete Anzeige mit Strafantrag gegen Antonyas Eltern – mutmaßlich wegen
Kindesentzug, obgleich Antonya aus dem Heim weglief und bei ihren Eltern (natürlicherweise)
Schutz und Hilfe suchte. Siehe auch ihr anfängliches Internetvideo als Textband.
Würden die Eltern mit Antonya ‚freiwillig‘ zurückkehren, drohten ihnen bis zu 5 Jahren Haft
und eine Tochter, die ein seelisch vereinsamtes Leben in einer Zwangsunterbringung im einem

Kinderheim vor sich hätte. Mit aus meiner Sicht vermutlich desolaten Folgen für das Mädchen.
Lebenslange Traumatisierung? Nicht nur der Tochter, sondern auch der Eltern?
Das kann es doch nicht sein … Das wäre unmenschlich. Wo leben wir eigentlich?
Für die Eltern könnte also zum Schutz des Wohles der Tochter so eine ‚Lösung‘ nicht in Frage
kommen.

Das Vertrauen in das Kreisjugendamt Osterholz wie auch zum zuständigen Familiengericht
scheint aus meiner Sicht ohnehin unwiederbringlich zerstört. Der Anwalt sieht dies
augenscheinlich genauso (Quelle: RTL-Bericht, WESER-Kurier).

Ohnehin schildern die Eltern, dass sie sich in den 7 Monaten der Unterbringung von Antonya
ständig auch über ihren Rechtsanwalt um Kontakt und Gespräche mit dem Kreisjugendamt OHZ
bemühten, jedoch ständig abgewiesen bzw. an die Richterin Z. verwiesen wurden.

Gibt es eine weitere Möglichkeit – neben dem Angebot der polnischen Mitbürger, dass die
Familie für die nächsten Jahre bis zum 18.Geburtstag der Antonya in Polen bliebe?

Ja, die gibt es.

Dem Kreisjugendamt Osterholz, Amtsleiterin Hanna Ahrens und Frau 1.Kreisrätin Heike
Schumacher, wurde mit Datum 11.10.13 ein mit der Familie abgestimmter
Lösungsvorschlag unterbreitet, der alle Seiten das Gesicht wahren ließe.

Diese Mail wurde gelesen. Eine Lesebestätigung vom 11.10.12, 10:20 Uhr liegt vor.
Nunmehr müsste sich der Kreis – z.B. über den Anwalt der Fam. Sch. – an die Familie wenden …
– am besten mit einem schriftlichen O.K. in einer gebotenen rechtssicheren Form.

Dann könnten wir Fam. Sch. ’nach Hause‘ holen – und ihnen ein ‚Herzliches Willkommen‘
bereiten. Antonya könnte umgehend wieder ‚deutschsprachigen Schulunterricht‘ bekommen.
Ich bitte Sie hiermit , Frau Ahrens, Frau Schumacher, Frau Ziemer, gehen Sie in sich .
Was Sie da diesem Kind und seinen Eltern antaten und antun, ist Unrecht!

Das kann man ohnehin kaum gutmachen – aber nun ist es genug. Geben Sie der Familie die
Chance, nach Hause zu kommen und ihr gemeinsames Leben mit Tony zu leben.
Tony will nicht in ein Kinderheim – eine weitere Unterbringung würde den Schaden aus
meiner Sicht nur vergrößern.

Das Kind liebt seine Eltern sehr und diese haben es mit Sicherheit immer angemessen
behandelt und lieb gehabt. Sonst hätte sie nicht so viel auf sich genommen, um nach Hause zu
kommen. Sonst wäre sie nicht die, die sie ist:

Ein tolles, mutiges, fleißiges und wohlerzogenes Mädchen.

Liebe Antonya, liebe Eltern Sch.:

Deine/eure Geschichte rührt mich zutiefst und mit Sicherheit auch viele, viele anderen
Menschen. Herr Gustl Mollath ist uns allen Mahnung genug.
Wir können das Geschehene nicht mehr gutmachen – aber wir können helfen, dass ihr drei eine
‚gemeinsame Zukunft‘ habt.

Ich würde gerne beitragen, dass ihr ein wenig Vertrauen wiedergewinnen könnt.
Herzlichst, S. , Niedersachsen, Deutschland – 14.10.2013

Hier einer der Briefe, die Antonya nicht ausgehändigt wurde, sondern ‚retour‘ gingen.
In diesem Falle ein Brief von Antonyas Tante, die in L. lebt.

Es ist ein ‚Tantenbrief‘, der Antonya auch von der geliebten Oma erzählt, deren Besuch Antonya ebenso
verweigert wurde.

(„Verwandtenpflege“ wurde verweigert mit der Begründung, es könne schließlich auch in der
Verwandtenfamilie „Gewalt“ geben. …. Ja, is‘ klar, und Briefe teilen auch ‚Hiebe‘ aus, nicht wahr?)

Veröffentlicht am Mai 10, 2014 in Niedersachsen und mit , , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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